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Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Dublin-VO) im Verhältnis zu Griechenland
Wie Sie dem anliegenden Schreiben des Bundesinnenministers Herrn Dr. Friedrich entnehmen können, wird Deutschland in Bezug auf Griechenland für ein weiteres Jahr bis zum 12.01.2015 vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen und keine Rücküberstellungen nach der Dublin-Verordnung anordnen.
Ich bitte, die Ausländerbehörden Ihres Bezirks entsprechend zu unterrichten.
Anlage: