Verwaltungsvorschrift wird geladen …
Anwendung des IT-Grundschutzhandbuches - Maßnahmenempfehlungen für den mittleren Schutzbedarf - (IT-Grundschutzhandbuch)
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Bei der Umsetzung von organisatorischen, personellen, infrastrukturellen und technischen Standard-Sicherheitsmaßnahmen bei mittlerem Schutzbedarf ist in der Landesverwaltung das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik herausgegebene IT-Grundschutzhandbuch zugrunde zu legen. Bei höherem Schutzbedarf sind darüber hinaus individuell zu ermittelnde weitergehende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
Die derzeit verfügbare Version des IT-Grundschutzhandbuches ist in der Schriftenreihe zur IT-Sicherheit Band 3, Jahrgang 50, Nummer 123 a veröffentlicht worden und kann kostenpflichtig beim Bundesanzeiger Verlagsges. mbH, Postfach 100534, 50445 Köln, bezogen werden.
Den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird im Interesse einer einheitlichen Sicherheitspolitik der öffentlichen Verwaltung empfohlen, entsprechend zu verfahren.
MBl. NRW. 1998 S. 1014.