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Ausbildung von Handwerkslehrlingen in der Bundeswehr
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Bei der Bundeswehr werden Lehrlinge in den Lehrberufen der gewerblichen Wirtschaft ausgebildet Die für das Lehrlingswesen in der Bundeswehr geltenden Richtlinien ergeben sich aus dem Erlafl des Bundetverteidi-gungsministers v. 21. 12. 1960 — VMB1. 1961 S. 10 —, Als Ausbildungsberufe aus dem Bereich des Handwerks kommen nach diesen Richtlinien vor allem folgende Lehrberufe in Frage:
Dreher .Schweifler
Kraftfahrzeugmechaniker Büchsenmacher Kraftfahrzeugelektriker Elektro- und Femmeldemechaniker Radio- und Fernsehtechniker
Für die Zulassung der Lehrlinge der Bundeswehr zur Gesellenprüfung gilt 5 35 Nr. 2 i. Verb, mit § 31 Abs. 3 Satz l HwO. Ich bitte, die In Frage kommenden Gesellenprüfungsausschüsse zu unterrichten. Die Richtlinien des Anlage Bundesverteidigungsministers werden, in der Anlage auszugsweise mitgeteilt
') MBl. NW. 1M2 S. 1738.