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Ausnahmeregelung für die innerstaatliche Beförderung von Kampfmitteln auf der Straße
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Die Ausnahmeregelung für die innerstaatliche Beförderung von Kampfmitteln auf der Straße setze ich hiermit im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr in Kraft.
Von einer Veröffentlichung in Druckform im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (MBl. NRW) nehme ich wegen des Umfangs der Ausnahmeregelung Abstand.
Die Ausnahmeregelung ist in elektronischer Form unter http://www.im.nrw.de/sch/725.htm veröffentlicht.
MBl. NRW. 2006 S. 450