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Baulasten gemäß Abs. l der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 25. Juli 1962 (SGV. NW. 232)
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Um künftige Beachtung wird gebeten.
Der RdErl. ergeht im Einvernehmen mit dem Finanzminister.
MBI. NW. 1964 S. 926.