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Bearbeitung von Personalangelegenheiten der zum Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr gehörenden Angestellten und Arbeiter bei den Regierungspräsidenten
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Die vom Innenminister mit RdErl. v. 21. 1. lf>63 (SMB1. NW. 20310) bekanntgegebenen Bestimmungen über dir Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter sind auch bei der Bearbeitung der Personalangelegenheiten der zu meinem Geschäftsbereich gehörenden Angestellten und Arbeiter bei den Regierungspräsidenten mit der Maßgabe anzuwenden, dali die Personalakten bei den Regierungspräsidenten zu führen sind. Zuständigkeiten, die nach dem vorbezeichneten RdErl. dem Innenminister vorbehalten sind, werden dabei von mir wahrgenommen.
Dieser RdErl. ergeht im Einvernehmen mit dem Innenminister.