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Bearbeitung von Prüfungsmitteilungen des Landesrechnungshofs
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Der Innenminister hat für seinen Geschäftsbereich mit RdErl. v. 11. 2. 1964 (SMBl. NW. 6302) bestimmt, daß die ?rüfungsmitteilungen des Landesrechnungshofes stets vordringlich zu bearbeiten und die Fristen unbedingt- einzuhalten sind. Ich bitte, in der Landcsverwaltung allgemein nach diesem Runderlaß zu verfahren, damit Beanstandungen künftig vermieden werden.