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Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Minister für Sicherheit und Justiz der Niederlande und dem Minister für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen bezüglich grenzüberschreitender Zusammenarbeit im Katastrophenschutz vom 23.5.2014
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Der Minister für Sicherheit und Justiz der Niederlande und der Minister für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen haben am 30.4.2014 eine Vereinbarung über die Ausführung des Abkommens vom 7.6.1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen einschließlich schweren Unglücksfällen unterzeichnet.
Die Vereinbarung wird nachfolgend (Anlage) bekanntgegeben.
Düsseldorf, den 23. Mai 2014
Ministerium für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen
In Vertretung
Bernhard N e b e
MBl. NRW. 2014 S. 306.