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Bekanntmachung " über das Inkrafttreten des Europäischen Übereinkommens über die Gleichwertigkeit der Studienzeit an den Universitäten Vom 12. August 1965
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Das am 15. Dezember 1956 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete und im Bundesgesetzblatt 1964 II S. 1289 veröffentlidlte Europäische Übereinkommen über die Gleichwertigkeit der Studienzeit an den Universitäten ist am 8. Dezember 1964 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zu dem Abkommen sein Einverständnis erklärt.
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen
MBl. NW. 1965 S. 1135.