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Berechnung und Zahlbarmachung von Vergütungen und Löhnen im Arbeitnehmerbereich durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen
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3.
Dieser Erlass tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. 1)
1) MBl.NRW., ausgegeben am 30. April 2002.
MBl.NRW. 2002 S. 389.