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Bereinigung des Landesrechts Sammlung des als Landesrecht fortgeltenden ehemaligen Reichsrechts — RGS. NW. —
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Am 1. Januar 1970 ist das Gesetz zur Bereinigung des als Ländesrecht fortgeltenden ehemaligen Reichsrechts vom 13. Januar 1970 (GV. NW. S. 18/SGV. NW. 114) in Kraft getreten. Damit ist die Bereinigung des in Nordrhein-Westfalen geltenden Landesrechts abgeschlossen.
Als Landesrecht fortgeltehde ehemalige reichsrechtliche Rechtsvorschriften sind in Rechtsvorschriften künftig nur noch mit ihrer Fundstelle in der RGS. NW. zu zitieren, z. B.: „Personenstandsgesetz vom S.November 1937 (RGS. NW. S. 2)". In Verwaltungsvorschriften ist. daneben die Fundstelle in der SGV. NW. anzugeben, z. B.: „Personenstandsgesetz vom 3. November 1937 (RGS. NW. S. 2 / SGV. NW. 211)". ... »