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Beseitigung von Abfällen aus dem Wald
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
III A 6 – 80–40-00.20/IV A 2 – 889)3-24344 v. 10.11.1998
Dies ist ein Kopferlass, dessen Text nicht in die SMBl.NRW aufgenommen wird.