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Beteiligung der Chemischen und Lebensmittel-Untersuchungsämter im Rahmen von Maßnahmen beim Auslaufen von Mineralölen und sonstigen wassergefährdenden Stoffen (Dl- und Gift-Alarm-Richtlinien)
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
In diesem RdErl. sind unter Nr. 10 die erforderlichen Mafinahmen der vorbereitenden Planung für die Aufstellung eines .Dl- und Giftalarmplans' aufgeführt. Ich bitte — soweit noch nicht geschehen — dafür Sorge zu tragen, daß die Sachverständigen bei den Chemischen und Lebensmittel-Untersuchungsämtern im Rahmen ihrer jeweiligen Einzugsbereiche beteiligt werden.
Hierzu gehört insbesondere nach Nr. 10.1. die Bekanntgabe der Anschrift und des Fernsprechanschlusses der jeweils in Frage kommenden Sachverständigen sowie nach Nr. 10.2 Planungen zur Durchführung evtl. Untersuchungsarbeiten.
Es ist darauf hinzuwirken, daß die Sachverständigen von entsprechenden Unfällen rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden, damit die Beteiligten unverzüglich mit den Vorbereitungen für erforderlich werdende Untersuchungsarbeiten' und sonstigen Maßnahmen beginnen können.
Dieser RdErl. ergeht im Einvernehmen mit dem Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Und dem Innenminister.
12. 11. 70 (1)
21250
') MBL NW. 1970 S. 1897.