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Buchung von Reisekostenvergütungen and Umzugskostenauslagen für Lohnempfänger
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Bei der Buchung der Reisekostenvergütungen und Umzugskostenauslagen für Lohnempfänger ist bisher innerhalb der Landesverwaltung nicht einheitlich verfahren worden. Teils wurden diese Kosten bei den Titeln 215 und 217, teils in Anlehnung an die Erläuterung im Eingliederungsplan (Wirtschaftsbestimmungen für die Reichsbehörden — RWB — S. 155) bei Titel 104b verausgabt.
Zur einheitlichen Regelung des Verfahrens wird angeordnet, daß Reiselcostenvergütungen und Umzugskostenauslagen füi Lohnempfänger bei den Titeln 215 und 217 nachzuweisen
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') MBl. NW. 1951 S. 99; bei Herausgabe der Sammlung überarbeitet.