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Bundeseinheitliche Richtlinien und Zuständigkeitsregelung für die Bearbeitung von Kreditkartendelikten
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Hiermit setze ich die in der Sonderausgabe des Bundeskriminalamtblattes Nr. 53/92 abgedruckten „Bundeseinheitlichen Richtlinien für die Bearbeitung von Kreditkartendelikten“ für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
MBl.NRW. 1992 S. 1108.