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Bußgeldkatalog für die Ahndung von Verstößen gegen das Mutterschutzgesetz
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Um die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Mutterschutzgesetz zu vereinheitlichen und unterschiedliche Beurteilungen derselben Tatbestände soweit wie möglich zu vermeiden, haben die Länder einen Bußgeldkatalog Mutterschutzgesetz beschlossen, der bundeseinheitlich angewandt werden soll. Mit der Anlage wird der Katalog bekanntgege- Anlage ben; bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist danach zu verfahren.
Der Erlaß ergeht im Einvernehmen mit dem Justizminister.
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') MBl. NW. 1975 S. 909.