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Co-Fermentation von biogenen Abfällen in Faulbehältern von Kläranlagen
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IV – 9 – 055 012 0120
In Verfahren über die Co-Fermentation von biogenen Abfällen in Faulbehältern von Kläranlagen ist das in meinen Berichten zur Umwelt, Bereich Abwasser, Band 22, Seiten 10 bis 40, veröffentlichte Merkblatt des Landesumweltamts Nordrhein-Westfalen "Anforderungen an die Co-Fermentation von biogenen Abfällen in Faulbehältern von Kläranlagen" zu beachten.
Die in diesem Bericht ebenfalls aufgenommene Ökobilanz (Seiten 41 bis 241) enthält die Grundlagen für die Positivlisten nach Ziff. 2.1.3.1.3 des Merkblatts.
MBl.NRW. 2002 S. 453.