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Deutsch-niederländischer Grenzvertrag Aufbewahrung von Optionserklärungen früherer deutscher Staatsangehöriger
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Ablichtungen der Optionserklärungen, die auf Grund des Artikels 11 des Grenzvertrags zum deutsch-niederländischen Ausgleichsvertrag vom 8. April 1960 (BGBl. II 1963 S. 463) abgegeben worden waren und zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit geführt hatten, sind von der Einbürgerungsbehörde aufzubewahren, in deren Bereich der frühere deutsche Staatsangehörige zuletzt seinen dauernden Aufenthalt hatte. Sie sollen für Auskünfte in Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren verfügbar bleiben.
MBl. NRW. 1964 S. 710, aktualisiert durch Erlassbereinigung 2003.