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Dienstkleidungszuschuss für die staatlichen Forstbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen
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Der Dienstkleidungszuschuss für die staatlichen Forstbeamten beträgt vom 1. April 1981 an monatlich 17,50 Euro. Sofern das Land Nordrhein-Westfalen einer Forstkleiderkasse angeschlossen ist, ist die Zahlung davon abhängig, dass die Beamten monatlich einen Betrag von 11,– Euro an die Forstkleiderkasse entrichten.
MBl. NRW. 1981 S. 1357, geändert durch RdErl. v. 8.12.2001 (MBl. NRW. 2002 S. 32)