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Dienstliche Beurteilung der Beamten im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit
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Die AV d. Justizministers v. 20. 1. 1972 (JMB1. NW. S. 39) - Dienstliche Beurteilung der Beamten - in ihrer jeweils geltenden Fassung ist im Bereich der Arbeitsgerichtfbar-keit und der Sozialgerichtsbarkeit entsprechend anzuwenden. Bei der Beurteilung der Leistung Schwerbehinderter ist die Minderung der Arbeits- und Einsatzfähigkeit durch die Behinderung zu berücksichtigen.
Dieser RdErl. ergeht für den Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit im Einvernehmen mit dem Justizminister.