Verwaltungsvorschrift wird geladen …
DIN 19 702 – Standsicherheit von Massivbauwerken im Wasserbau
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Die vom Normenausschuss Wasserwesen (NAW) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V. als DIN 19 702 - Standsicherheit von Massivbauwerken (Ausgabe Oktober 1992) -herausgegebene Norm wird hiermit nach § 106 Abs. 1 in Verbindung mit § 116 Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) als allgemein anerkannte Regel der Technik eingeführt.
Dieser Runderlass ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bauen und Wohnen.
MBl. NRW. 1993 S. 1709
Hinweis: Die Anlage ist abgedruckt im MBl. NRW. Nr. 67 vom 29. Oktober 1993