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Durchführung der Landeshaushaltsordnung und der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung RdErl d Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 6. 7. 1973 - I A 2 - 2600.721/722
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Durchführung der Landeshaushaltsordnung
und der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften
zur Landeshaushaltsordnung
RdErl d Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 6. 7. 1973 - I A 2 - 2600.721/722¹)
Zu i 9 LHO - Beauftragter für den Haushalt -Auf Grund der Nr. 1.2 W zu f 9 LHO bestimme ich. daß
a) bei dem Landessozialgericht und den Landesarbeitsge-richten die Leiter der Behörde die Aufgabe des Beauftrag-. ten für den Haushalt nicht selbst wahrnehmen;
b) bei den Sozialgerichten die Aufgabe des Beauftragten für 'den Haushalt nicht von den Leitern dieser Behörden wahrgenommen werden muß.
Die Leiter der vorgenannten Behörden bestellen - zu Buchstabe b) nur bei Bedarf - den Beauftragten für den Haushalt (Nr. 1.3 W zu { 9 LHO). Veränderungen in der Person des Beauftragten für den Haushalt bei den unter a) genannten .Behörden sind mir anzuzeigen.
') MBl. NW. 1973 S. 1354.