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Durchführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Teil 2 - Schwerbehindertenrecht - Richtlinien zur Durchführung des § 27 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
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Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Länder und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen hat Richtlinien zur Durchführung des § 27 (Anlage) der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung erarbeitet, die eine bundeseinheitliche Verwaltungspraxis gewährleisten sollen. Dieser RdErl. tritt am 1.3.2005 in Kraft und am 31.12.2009 außer Kraft. Ich gebe diese Richtlinien bekannt, mit der Bitte, hiernach zu verfahren.
Mein Runderlass vom 28.11.1991 (SMBl. NRW 8111) tritt mit Ablauf des 28.02.2003 außer Kraft.
MBl. NRW. 2003 S. 141, geändert durch RdErl. v. 31.1.2005 (MBl.NRW. 2005 S. 247).