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Durchführung des Schwerbehindertengesetzes Richtlinien zur Durchführung der §§ 22, 23 und 27 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung - SchwbAV
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Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Länder und der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Hauptfürsorgestellen hat Richtlinien zur Durchführung der .§§ 22 (Anlage 1), 23 (Anlage 2) und 27 (Anlage 3) der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Schwerbehinderfengesetzes (SchwbAV) erarbeitet, die eine bundeseinheitliche Verwaltungspraxis gewährleisten sollen. Ich gebe diese Richtlinien bekannt mit der Bitte, hiernach zu verfahren.
') MBl. NW. 1989 S. 934, geändert durch RdErl. v. 20.1. 1998 (MBl. NW. 1998 S. 164). ') MBl. NW. 1992 S. 3, geändert durch HdErl. v. 11. 8. 1998 (MBl. NW. 1998 S. 1008).