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Durchführung gerichtlich oder staatsanwaltschaftlich angeordneter Leichenöffnungen
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Dieser Erlass wird z.Zt. vom Justizministerium überarbeitet.
MBl.NRW. 1987 S. 276, geändert durch RdErl. v. 7.7.1987 (MBl.NRW. 1987 S. 1184), 22.12.1994 (MBl.NRW. 1995 S. 232), 2.4.2001 (MBl.NRW. 2001 S. 596).