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Einführung Allgemeiner Rundschreiben, Technische Vorschriften, Richtlinien und -zeichnungen, Merkblätter und Erlasse für den Straßen- und Brückenbau
Sofern keine gesonderte Regelung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) getroffen wird, gelten alle Allgemeine Rundschreiben Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (ARS) einschließlich der darin aufgeführten Technischen Vorschriften, Richtlinien und -zeichnungen, Merkblätter und Erlasse unmittelbar 30 Kalendertage nach deren Veröffentlichung im Verkehrsblatt für Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landes Nordrhein–Westfalen als eingeführt.
Gegebenenfalls ergänzende Regelungen des MBWSV werden mit gesondertem Landeserlass eingeführt und auf der Internetseite des MBWSV veröffentlicht.
Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2016 in Kraft.
MBl. NRW. 2016 S. 291.