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Einführung eines allgemeinen Zeichens für den Zivilschutz
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Die Bekanntmachung des Bundesministers des Innern über die Einführung eines allgemeinen Zeichens für den Zivilschutz v. 25. 1. 1966 (GMB1. S. 101) wird hiermit bekanntgegeben.
An die Regierungspräsidenten,
örtlichen Luftschutzleiter der LS-Orte nach § 9 des 1. ZBG,
Landesausbildungsstätte für den Luftschutzhilfsdienst Nordrhein-Westfalen in Wesel;
nachrichtlich:
an die Oberkreisdirektoren als untere staatliche Verwaltungsbehörden,
im Zivilschutz mitwirkenden Einrichtungen, Organisationen und Verbände.
') MB). NW. 1966 S. 788.