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Einführung neutraler Bezeichnungen für die obersten Landesbehörden
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Die Landesregierung hat am 19. 6.1990 beschlossen, zum 1. 7.1990 neutrale Bezeichnungen für die obersten Landesbehörden einzuführen.
Für die „Klassischen" Ministerien wird dabei an den bisherigen Sprachgebrauch angeknüpft, z. B. künftig „Finanzministerium" statt bisher „Der Finanzminister". Die übrigen Ministerien, nämlich die mit zusammengesetzten Bezeichnungen, führen diese künftig ebenfalls in neutraler Form (z. B. „Ministerium" für Bundesangelegenheiten). Die Bezeichnungen „Ministerpräsident/Staatskanzlei" bleiben unverändert
2001
') MBl. NW. 1990 S. 974.