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Energiesparen in den Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen; Mitwirken der hausverwaltenden Dienststellen
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- Anregung zu Energiesparmaßnahmen,
- Organisation des Einsatzes des Bedienungspersonals für die technischen Anlagen,
- Veranlassung des Abschlusses von Wartungs- und Instandhaltungsverträgen,
- Überprüfung der Energie- und Wasserlieferverträge und Führung der Bestandsunterlagen für die technischen Anlagen, der Unterlagen für die wiederkehrenden Prüfungen und der BÜG-Protokolle.
Dieser Runderlaß ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, allen Landesministerien und dem Landesrechnungshof.