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Entgelte für Dienstleistungen des Geologischen Dienstes NRW- Landesbetrieb –
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Der Geologische Dienst NRW - Landesbetrieb - erhebt für Dienstleistungen Entgelte, die nach dem Arbeitsaufwand auf der Basis von Stundensätzen kalkuliert werden.
Die Entgelte sind im Entgeltverzeichnis des Geologischen Dienstes NRW - Landesbetrieb - geregelt, das aufgrund seines Umfangs hier nicht abgedruckt ist. Es kann kostenlos beim Geologischen Dienst NRW - Landesbetrieb -, De-Greiff-Straße 195, 47803 Krefeld (Tel. 0215l/ 897-0), bezogen oder im Internet unter www.gd.nrw.de eingesehen werden.
MBl.NRW. 2001 S. 918.