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Erlass für die Raumordnung, Bauleitplanung und Genehmigung von Einzelhandelsbetrieben und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Einzelhandelserlass Nordrhein-Westfalen)
Die Vorgaben und Empfehlungen gemäß der Anlage zu diesem gemeinsamen Runderlass (Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten in Nordrhein-Westfalen) werden zur Konkretisierung der Anforderungen an die Raumordnung, Bauleitplanung und Genehmigung von Einzelhandelsbetrieben erlassen.
Die Anlage zu diesem gemeinsamen Runderlass wird in der elektronischen Fassung des Ministerialblatts (MBl. NRW.) veröffentlicht und ist darüber hinaus in der Sammlung des Ministerialblatts (SMBl. NRW.) unter https://recht.nrw.de abrufbar. Sie wird zudem in elektronischer Form auf der Internetseite des für Bauen und Stadtentwicklung zuständigen Ministeriums sowie auf der Internetseite des für Raumordnung zuständigen Ministeriums zum Abruf veröffentlicht.
Dieser gemeinsame Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt der gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr - V.4 / VI A 1 – 16.21 - und des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie - 322/323-30.28.17 - „Einzelhandelserlass NRW“ vom 22. September 2008 (n. v.) außer Kraft.
MBl. NRW. 2021 S. 1106, ber. 25. März 2022 (MBl. NRW. 2022 S. 227).