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Errichtung des Kulturwissenschaftlichen Instituts
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2. Das Kulturwissenschaftliche Institut erforscht Probleme einer durch Wissenschaft, Technik und industrielle Produktion geprägten Gesellschaft und Kultur, Es arbeitet interdisziplinär im Bereich der Geisteswissenschaften und der Gesellschaftswissenschaften und berücksichtigt dabei Bezüge zu den Natur- und Ingenieurwissenschaften.
3. Das Kulturwissenschaftliche Institut ist in Wahrnehmung seiner wissenschaftlichen Aufgaben im Rahmen .der Gesetze frei. Im übrigen untersteht es der Dienstund Fachaufsicht des Ministers für Wissenschaft und Forschung.
4. Das Kulturwissenschaftliche Institut wird von einem Vorstand geleitet, dessen Vorsitz der Präsident bzw. die Präsidentin führt Die Bestellung erfolgt durch den Minister für Wissenschaft und Forschung. Für die Aufbauphase wird ein Gründungsbeauftragter bzw. eine Gründungsbeauftragte und ein Gründungsbeirat bestellt
5. Die Organisation und der Geschäftsablauf des Kulturwissenschaftlichen Instituts werden in einer Instituts-. Ordnung geregelt die der Minister für Wissenschaft und Forschung erläßt
6. Das Kulturwissenschaftliche Institut führt das kleine Landessiegel mit der Umschrift: Wissenschaftszentrum Nordrhein-Westfalen - Kulturwissenschaftliches Institut-.