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Errichtung des Landesamtes für Besoldung und Versorgung
Als Einrichtung des Landes im Sinne de« f U des Lan-desorganisationsgesetzes v. 10. Juli 1962 (GV. NW. S. 421 / SGV. NW. 2005) wird im Geschiftsbereich des Innenministers ein Landesamt für Besoldung und Versorgung in Düsseldorf errichtet.
Das Landesamt führt die Bezeichnung: .Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhcin-Westfalen." Über das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen führt der Innenminister die Dienstaufsicht; die Fachauf sieht fühlt in Grundsatzfragen des Besoldungs-, Versorgung*- und Tarifrechts der Finanzminister, im übrigen der fachlich beteiligte Minister.
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen bearbeitet alle Besoldungs-, Vergü-tungs- und Versorgungsfalle, für die das Land zustandig ist und die für eine Zentralisierung geeignet sind.