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Ersatzschulfinanzgesetz; hier: Übergangsregelung für die Finanzierung der Höheren Fachschulen für Sozialarbeit (Wohlfahrtsschulen) in den Rechnungsjahren 1961 und 1962
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Ich bitte, dies den Trägern der Höheren Fachschulen für Sozialarbeit und den Höheren Fachschulen für Sozialarbeit gesondert bekanntzugeben.