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Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an syrische und staatenlose Flüchtlinge, die von ihren in Nordrhein-Westfalen lebenden Verwandten aufgenommen werden Aufnahmeanordnung des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen (NRW)
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 26. September 2013, Az.: 15-39.12.03-1-13-100 sowie vom 03. Februar 2014, Az.: 15-39.12.03-1-13-346
hier: Verlängerung der Frist für die Visaantragstellung
Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern wird die in Ziffer II. 3 meines Erlasses vom 03. Februar 2014 genannte Frist für die Visaantragstellung bis zum 30. Juni 2015 verlängert.
Im Übrigen gelten die o.g. Erlasse fort.
Ich bitte um sofortige Unterrichtung der Ausländerbehörden Ihres Regierungsbezirks.