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Erweiterung des festgelegten Kurgebietes des staatlich anerkannten Heilbades Westernkotten Vfg. d. Bezirksregierung Arnsberg vom 22. Oktober 2002 -24.1.7-20 -
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Auf den Antrag des Bürgermeisters der Stadt Erwitte habe ich das vom damaligen Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 25. März 1975 -VI B 3- 56.01.08- festgelegte Kurgebiet des staatlich anerkannten Heilbades Westernkotten erweitert.
Die Anlagen 1 und 2 - textliche Darstellung der Kurgebietsgrenzbeschreibung und zeichnerische Darstellung des erweiterten Kurgebietes (die zeichnerische Darstellung ist nur in der gedruckten Fassung des MBl. einsehbar) - sind Bestandteile dieser Verfügung.
MBl. NRW. 2003 S. 353