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Erweiterung des Kurgebietes des staatlich anerkannten Luftkurortes Schmallenberg
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Mit Verfügung vom 11. Juli 2024 habe ich aufgrund der §§ 1, 2, 3, 11 und 21 des Kurortegesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 8), das zuletzt durch Artikel 77 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122) geändert worden ist, der Stadt Schmallenberg die Erweiterung des Kurgebietes
des staatlich anerkannten Luftkurortes Schmallenberg (Kernstadt)
genehmigt und die geänderten Kurgebietsgrenzen festgesetzt.
Die Anlagen 1 und 2 - textliche Darstellung der Kurgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung der Kurgebietsgrenzen - sind Bestandteile der Verfügung.
MBl. NRW. 2024 S. 910.