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Erweiterung des Plangebietes für die Aufstellung des Gesamtplanes Im Rheinischen Braunkohlengebiet
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Auf Grund des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet vom 25. April 1950 (GS. NW. S. 450) § 2 ist das Plangebiet für die Aufstellung des Gesamtplanes im Rheinischen Biaunkohlengebiet nach den Vorschlägen des Braunkohlenausschusses wie folgt erweitert worden:
Die Stadtgemeinde Zülpich, die Gemeinden Bessenich, Langendorf und Merzenich, Kreis Euskircfaen, Regierungsbezirk Köln, sowie das Amt VettweiB und die Gemeinden Eggersheim, Hochkirchen, Irresheim und Poll vom Amt Nörvenich, Kreis Düren, Regierungsbezirk Aachen, werden in das Plangebiet aufgenommen.
7. 12. 51 (1) ,
230
') MBl. NW. 1951 S. 1393. ') MBl. NW. 1958 S. 2523.