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Fahrpersonalgesetz Richtlinien für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Der Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Justizministerium.
MBl. NRW. 2009 S. 70.