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Festsetzung der Kurgebietsgrenzen für die Gemeinde Nümbrecht
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Aufgrund des § l Abs.' l der Verordnung über die Anerkennung von Gemeinden oder Teilen von Gemeinden als Kurort vom 20. April 1978 (GV. NW. S. 202/SGV. NW. 21281) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Gesetzes über Kurorte im Lande Nordrhein-Westfalen vom 8. Januar 1975 (GV. NW. S. 12/SGV. NW. 21281) habe ich die Kurgebietsgrenzen für das Kurgebiet in Nümbrecht neu festgesetzt.
Die Anlägen l - flächenmäßige Darstellung des aner- Anlagen kannten Kurgebiets - und 2 - KurgebietsgrenzbeschreP 1,und 2 bung - sind Bestandteil dieses Erlasses, i >
') MBl. NW. 1978 S. 1424.