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Feuerwehr-Dienstvorschrift 1/2 (FwDV 1/2) „Grundtätigkeiten - Technische Hilfeleistung und Rettung" Stand: August 1998
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Aufgrund des § 33 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 (GV. NRW. S, 122/SGV. NRW. 213) setze ich hiermit die Feuerwehr-Dienstvorschrift 1/2 (FwDV 1/2) „Grundtätigkeiten - Technische Hilfeleistung und Rettung - (Stand: August 1998)" in Kraft.
Von einem Abdruck der FwDV 1/2 im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen wird wegen des Umfangs der Vorschrift abgesehen. Die FwDV 1/2 kann u. a. bezogen werden bei dem Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes GmbH, Koblenzer Str. 135, 53177 Bonn, und bei dem Deutschen Gemeindeverlag W. Kohlhammer GmbH, Heßbrühlstr. 69, 70565 Stuttgart.
') MBl. NRW. 1999 S. 1034. !) MBl. NRW. 1999 S. 1395.