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Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 (FwDV 10) „Die tragbaren Leitern" Stand: 1996
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Aufgrund des § 26 Abs. 3 Nr. l des Gesetzes über den Feuerschutz und die. Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (FSHG) vom 25. Februar 1975 (GV. NW. S. 182), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. November 1992 (GV. NW. S. 458) - SGV. NW. 213 -setze ich hiermit
die Neufassung
der Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 (FwDV 10)
„Die tragbaren Leitern"
(Stand: 1996)
in Kraft.
• Von einem Abdruck der FwDV 10 im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen wird wegen des Umfangs der Vorschrift abgesehen. Die FwDV 10 kann u.a. bezogen werden beim Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes GmbH, Koblenzer Straße 135,53177 Bonn, und beim- Deutschen Gemeindeverlag W. Kohlhammer GmbH, Heßbrühlstraße 69, 70565 Stuttgart.
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