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Feuerwehr-Dienstvorschrift 13/1 (FwDV 13/1) „Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz"
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Aufgrund' des § 26 Abs. 3 Nr. l des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (FSHG) vom 25. Februar 1975 (GV. NW. S. 182), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. November 1984 (GV. NW. S. 663), - SGV. NW. 213 - setze ich die Feuerwehr-Dienstvorschrift 13/1 (FwDV 13/1) in Kraft
Von einem Abdruck im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen wird wegen des Umfangs der Vorschriften abgesehen.
Die FwDV 13/1 kann beim Deutschen Gemeindeverlag GmbH, Postfach 400263, 5000 Köln 40, bezogen werden.