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Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Nachweis der Qualifikation für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der allgemeinen Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen auf der Funktionsebene der Verwaltungsfachangestellten
Zur Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Nachweis der Qualifikation für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der allgemeinen Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen auf der Funktionsebene der Verwaltungsfachangestellten können Angestellte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, mit mindestens fünfjähriger Tätigkeit im Schreib- oder Verwaltungsdienst des Landes zugelassen werden.
Die Bewerbungen sind an die Beschäftigungsbehörden zu richten.
Die Bewerber oder Bewerberinnen nehmen an einem überörtlichen Auswahlverfahren teil. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren wird von mir geregelt.
Die Fortbildungsmaßnahme umfasst 570 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:
U.-Std.:
1. Lern-, Arbeits- und Klausurtechnik 20
2. Staats- und Verfassungsrecht 60
3. Allgemeines Verwaltungsrecht 80
4. Bürgerliches Recht 40
Die Fortbildung erfolgt an zwei Unterrichtstagen in der Woche bei den jeweils von mir beauftragten Regierungspräsidenten. Der Lernzielkatalog für die Fortbildungsmaßnahme wird von mir erlassen.
5.
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung und deren Durchführung wird in der Prüfungsordnung zum Nachweis der Qualifikation für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der allgemeinen Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen auf der Funktionsebene der Verwaltungsfachangestellten vom 26. 6. 1992 (MB1. NRW. S. 1098/SMB1. NRW. 20319) geregelt.
MBl.NRW. 1992 S. 1101.