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Führung des Landessiegels in abgewandelter Form durch das Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen
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Im Einvernehmen mit dem Innenministerium habe ich gemäß § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 5 Satz 2 der Verordnung über die Führung des Landeswappens vom 16. 5. 1956 (GV. NRW. S.140), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. 11. 1986 (GV. NRW. S. 743), - SGV. NRW. 113 - dem Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen gestattet, das kleine Landessiegel in abgewandelter Form zu verwenden.
MBl. NRW. 2001 S. 542.