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Führung des Landessiegels in abgewandelter Form durch den Niersverband
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Im Einvernehmen mit dem Innenminister habe ich gemäß § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 5 Satz 2 der Verordnung über die Führung des Landeswappens vom 16. Mai 1956 (GS. NW. S. 140), zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. Dezember 1969 (GV. NW. S. 937), - SGV. NW. 113 -dem Niersverband in Viersen gestattet, das kleine Landessiegel in abgewandelter Form (Muster 7 und 8 der Anlage zur VO) zu verwenden.