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Gebietsbezeichnung und Verzeichnis der Gewässer in Nordrhein-Westfalen
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Voraussetzung für zielbewusstes wasserwirtschaftliches Planen und Handeln ist eine möglichst umfassende Kenntnis aller Daten und Fakten, die für die Beantwortung anstehender Fragen von Bedeutung sind. Die Vielzahl der Informationen lässt sich nur noch automatisiert verarbeiten. Wesentliche Hilfe leistet hierbei ein einheitliches, auf Flussgebiete bezogenes Ordnungssystem.
Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat bereits 1970 eine zweckentsprechende bundeseinheitliche Systematik verabschiedet und zur Anwendung empfohlen. Nordrhein-Westfalen hat darauf aufbauend im Jahre 1975 die 1. Auflage des Werkes „Gebietsbezeichnung und Flächenverzeichnis der Gewässer im Land Nordrhein-Westfalen" erarbeitet und veröffentlicht. Bei der nunmehr vorliegenden 2. Auflage wurden Ergänzungen und Berichtigungen vorgenommen, Anregungen und Verbesserungen soweit wie möglich berücksichtigt.
Es ist erforderlich, das vorliegende Werk durchgängig anzuwenden, um seinen Nutzen ausschöpfen zu können. Ich bitte deshalb, bei allen Vorgängen mit wasserwirtschaftlicher Bedeutung (z.B. im Zusammenhang mit Kläranlagen, Talsperren, Pegelanlagen, Wasserbehältern, Brunnen, Gewässerbenutzungen) sowohl in den Planunterlagen als auch im jeweiligen Schriftverkehr die Gebietskennzahl anzugeben, bei Anlagen in und an Gewässern zusätzlich die Gewässerstation.
Die erforderlichen Angaben sind dem vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen herausgegebenen
- Tabellenwerk „Gebietsbezeichnung und Verzeichnis der Gewässer in Nordrhein-Westfalen" und
- Kartenwerk „Gewässerstationierungskarte des Landes Nordrhein-Westfalen" im Maßstab l: 25 000 (2. Auflage 1986)
zu entnehmen.
Gleichzeitig empfehle ich Verbänden und Kommunen sowie den Kreisen beim Schriftverkehr mit der Staatlichen Umweltverwaltung des Landes entsprechend zu verfahren.
MBl. NRW. 1986 S. 1196.