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Gebührenordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur Betriebswirtin oder zum Betriebswirt für Management im Gesundheitswesen der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe vom 19. November 2005
(1) Die Gebühr für die Teilnahme am Fortbildungslehrgang beträgt 3.825,- € je Teilnehmer.
(2) Die Gebühr wird fällig mit der Annahmeerklärung auf der Grundlage des Zulassungsbescheides der Kammer.
(3) Die Gebühr gem. Absatz 1 kann auf Antrag in drei Raten von je 1.275,- € gezahlt werden. Die Raten werden fällig zu Beginn des Fortbildungslehrganges und jeweils zu Beginn des vierten und neunten Monats der Fortbildung.
(4) Im Falle des Rücktritts erfolgt eine Erstattung der Gebühr gem. Absätze 1,2 nur dann, wenn der Fortbildungsplatz noch rechtzeitig durch einen anderen Teilnehmer besetzt werden kann, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50,- €.
(1) Die Gebühr für die Abschlussprüfung beträgt 385,- € je Teilnehmer.
(2) Die Gebühr wird fällig mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung.
Bei Rücktritt von der Prüfung erfolgt Erstattung, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- €.
Alle personenbezogenen Begriffe dieser Gebührenordnung werden im jeweiligen Einzelfall im amtlichen Sprachgebrauch in ihrer geschlechtsspezifischen Bezeichnung verwendet.
Diese Gebührenordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur Betriebswirtin oder zum Betriebswirt für Management im Gesundheitswesen tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft. *)
Genehmigung
der Gebührenordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur Betriebswirtin oder zum Betriebswirt für Management im Gesundheitswesen
Genehmigt: Düsseldorf, den 11. Januar 2006 Az.: III 7 – 0810.74.2 – Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
G o d r y
Ausgefertigt zum Zwecke der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Münster, den 16. Januar 2006 Dr. Walter D i e c k h o f f
Präsident der Zahnärztekammer
Westfalen-Lippe
*) MBl.NRW., ausgegeben am 15. Februar 2006.
MBl. NRW. 2006 S. 109