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Genehmigung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt kreisfreie Stadt Bonn/Rhein-Sieg-Kreis
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Der Bezirksplanungsrat beim Regierungspräsidenten Köln hat in seinen Sitzungen am 7.9. und 19.10.1984 die Aufstellung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt kreisfreie Stadt Bonn/ Rhein-Sieg-Kreis beschlossen.
Diesen Gebietsentwicklungsplan habe ich mit Erlass vom 17.3.1986 gemäß § 16 Abs. l des Landesplanungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. November 1979 (GV. NW. S. 878/SGV. NW. 230) im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministern genehmigt. Den in dem Genehmigungserlass enthaltenen Maßgaben ist der Bezirksplanungsrat Köln mit Beschlüssen am 11.7./8.9.1986 beigetreten. Gemäß § 16 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes werden die im Gebietsentwicklungsplan enthaltenen Darstellungen mit der Bekanntmachung der Genehmigung Ziele der Raumordnung und Landesplanung.
Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt kreisfreie Stadt Bonn/Rhein-Sieg-Kreis wird beim Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (Landesplanungsbehörde) in Düsseldorf, beim Regierungspräsidenten Köln (Bezirksplanungsbehörde), beim Oberstadtdirektor der Stadt Bonn, beim Oberkreisdirektor des Rhein-Sieg-Kreises und bei allen Gemeinden, auf deren Bereich sich die Planung erstreckt, zur Einsicht für jedermann niedergelegt.
MBl.NRW. 1987 S.636