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Gesamtplan für das Rheinische Braunkohlengebiet Plan über die 2. Änderung des Teilplanes -Inderevier- und über die 2. Änderung des Teilplanes -Inderevier-Nord-
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Im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministern habe ich am 31. Januar 1974 gemäß § 3 des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet vom 25. April 1950 (GS. NW. S. 450), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. April 1970 (GV. NW. S. 251), - SGV. NW. 230 – den Plan über die 2. Änderung des Teilplanes „Inderevier" und über die 2. Änderung des Teilplanes ,,Inderevier-Nord" - aufgestellt vom Braunkohlenausschuss am 26.2.1973 - für verbindlich erklärt.
Der Plan wird bei der Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses, Köln, Zeughausstraße 4-8, zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
MBl.NRW. 1974 S. 311.